Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen · Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS

§ 57c Prüfungsordnung Kollegs und SonderformenMündliche Prüfung

12. Unterabschnitt Diplomprüfung für Inklusive Elementarpädagogik an der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik

In KraftAmtlicher Text

(1) Die mündliche Prüfung umfasst eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet „Schwerpunktfach Fachkolloquium…“ (mit Bezeichnung des Pflichtgegenstandes oder der Pflichtgegenstände gemäß Abs. 2).

(2) Das Prüfungsgebiet „Schwerpunktfach Fachkolloquium…“ gemäß Abs. 1 umfasst nach Wahl der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten

1. die Pflichtgegenstände

a) „Pädagogik der Früherziehung“ und

b) „Didaktik der Früherziehung“ oder

2. die Pflichtgegenstände

a) „Pädagogik der Früherziehung“ und

b) „Didaktik der Früherziehung“ und

c) „Physiologische Grundlagen“.