§ 53 Prüfungsordnung Kollegs und SonderformenKlausurprüfung
11. Unterabschnitt Diplomprüfung an der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik – Kolleg für Elementarpädagogik (einschließlich des Kollegs für Berufstätige)
Die Klausurprüfung umfasst nach Wahl der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten eine Klausurarbeit im Prüfungsgebiet
1. „Pädagogik (einschließlich Psychologie, Soziologie)“ (300 Minuten, schriftlich) oder
2. „Didaktik“ (300 Minuten, schriftlich).
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2019-04-03