§ 3b Prüfungsordnung Kollegs und SonderformenPrüfungsgebiete der Vorprüfung
1a. Abschnitt Vorprüfung
zum Bezugszeitraum vgl. § 65 Abs. 9
Die Vorprüfung umfasst die im 3. Abschnitt für die jeweilige Schulart (Form, Fachrichtung) genannten Prüfungsgebiete.