§ 37 Prüfungsordnung Kollegs und SonderformenDiplomarbeit
6. Unterabschnitt Diplomprüfung am Kolleg für Kunst und Gestaltung – Schwerpunkt „Schmuck-Design“ (einschließlich des Kollegs für Berufstätige)
Ist abweichend vom Inkrafttreten 1.9.2016 auf abschließende Prüfungen mit Haupttermin ab 2017 anzuwenden, vgl. § 65 Z 2.
Das Prüfungsgebiet „Diplomarbeit“ umfasst die Pflichtgegenstände „Design- und Produktmanagement“, „Technologie“ und „Theorie des modernen Schmucks und Modeschmuck“ sowie nach Wahl der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten den Pflichtgegenstand
1. „Schmucktechniken“ oder
2. „Plastische Metalltechniken“ oder
3. „Prototyping und serielle Techniken“.