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Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen · Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS

§ 57 Prüfungsordnung Kollegs und SonderformenMündliche Prüfung

12. Unterabschnitt Diplomprüfung für Inklusive Elementarpädagogik an der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik

In KraftAmtlicher Text

Ist abweichend vom Inkrafttreten 1.9.2016 auf abschließende Prüfungen mit Haupttermin ab 2017 anzuwenden, vgl. § 65 Z 2.

(1) Die mündliche Prüfung umfasst eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet „Interdisziplinäre Fallbesprechung“.

(2) Das Prüfungsgebiet „Interdisziplinäre Fallbesprechung“ gemäß Abs. 1 umfasst nach Wahl der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten

1. den Pflichtgegenstand

a) „Pädagogik“ oder

b) „Psychologie“ oder

c) „Medizinische Grundlagen und therapeutische Konzepte“ und

2. den Pflichtgegenstand

a) „Integrative Didaktik“ oder

b) „Arbeitsweisen interdisziplinärer Frühförderung“ oder

c) „Methoden und didaktische Umsetzung“.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2024-12-14