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Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen · Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS

§ 57j Prüfungsordnung Kollegs und SonderformenKlausurprüfung

12d. Unterabschnitt Abschlussprüfung an der Fachschule für pädagogische Assistenzberufe

In KraftAmtlicher Text

Die Klausurprüfung umfasst

1. eine Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Deutsch (einschließlich Kinder- und Jugendliteratur, Bildungssprache)“ (180 Minuten, schriftlich) und

2. nach Wahl der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten eine Klausurarbeit im Prüfungsgebiet

a) „Englisch“ (180 Minuten, schriftlich) oder

b) „Mathematik und Grundlagen der Mathematik“ (180 Minuten, schriftlich) oder

c) „Pädagogik (einschl. Entwicklungspsychologie, Inklusive Pädagogik)“ (180 Minuten, schriftlich).