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Prüfungsordnung AHS-B · Prüfungsordnung AHS-B

§ 0 Prüfungsordnung AHS-B

In KraftAmtlicher Text

Verordnung der Bundesministerin für Bildung über die Reifeprüfung in den als Sonderform für Berufstätige geführten allgemein bildenden höheren Schulen (Prüfungsordnung AHS-B)

StF: BGBl. II Nr. 54/2017

BGBl. II Nr. 107/2019

BGBl. II Nr. 465/2020

BGBl. II Nr. 175/2022

BGBl. II Nr. 160/2023

BGBl. II Nr. 362/2023

BGBl. II Nr. 297/2024

Auf Grund der §§ 33 bis 41 des Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, BGBl. I Nr. 33/1997 , zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 56/2016 , wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

Paragraf

Gegenstand / Bezeichnung

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

§ 1.

Geltungsbereich

§ 2.

Formen und Umfang der Reifeprüfung

§ 3.

Prüfungsgebiete

2. Abschnitt

Hauptprüfung

1. Unterabschnitt

abschließende (Anm.: 1) Arbeit

§ 4.

Prüfungsgebiet

§ 5.

Themenfestlegung, Inhalt und Umfang der abschließenden Arbeit

§ 6.

Durchführung der abschließenden Arbeit

§ 7.

Prüfungstermine der abschließenden Arbeit

2. Unterabschnitt

Klausurprüfung

§ 8.

Prüfungstermine der Klausurprüfung

§ 9.

Prüfungsgebiete der Klausurprüfung

§ 10.

Aufgabenstellungen der standardisierten Prüfungsgebiete

§ 11.

Aufgabenstellungen der nicht standardisierten Prüfungsgebiete

§ 12.

Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Deutsch“

§ 13.

Inhalt und Umfang der Klausurarbeit in den Prüfungsgebieten „Erste lebende Fremdsprache“ und „Zweite lebende Fremdsprache“

§ 14.

Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Latein“

§ 15.

Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Mathematik“

§ 16.

Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Darstellende Geometrie“

§ 17.

Durchführung der Klausurprüfung

§ 18.

Mündliche Kompensationsprüfung

3. Unterabschnitt

Mündliche Prüfung

§ 19.

Prüfungsgebiete der mündlichen Prüfung

§ 20.

Themenbereiche der mündlichen Teilprüfungen

§ 21.

Kompetenzorientierte Aufgabenstellungen der mündlichen Teilprüfungen

§ 22.

Durchführung der mündlichen Prüfung

3. Abschnitt

Schlussbestimmungen

§ 23.

Übergangsbestimmung

§ 24.

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(_____________________

Anm. 1: Die Novellierungsanordnung Art. 2 Z 1 der Novelle BGBl. II Nr. 297/2024 lautet: „Im Inhaltsverzeichnis in der den Titel des 1. Unterabschnittes des 2. Abschnittes betreffenden Zeile, ... wird das Wort „vorwissenschaftliche“ jeweils durch das Wort „abschließende“ ersetzt.“. Das zu ersetzende Wort lautet jedoch „ V orwissenschaftliche“. Die Anweisung wurde sinngemäß durchgeführt.)

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2024-11-01