Prüfungsordnung AHS-B · Prüfungsordnung AHS-B
§ 1 Prüfungsordnung AHS-BGeltungsbereich
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Diese Verordnung gilt für die im Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 , geregelten öffentlichen und mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten als Sonderform für Berufstätige geführten allgemein bildenden höheren Schulen und regelt die Durchführung der Reifeprüfung.