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Speichelvortestgeräteverordnung 2017 · Speichelvortestgeräteverordnung 2017

§ 3 Speichelvortestgeräteverordnung 2017Schulung

In KraftAmtlicher Text

Die für die Ermächtigung erforderliche Schulung hat sich

1. auf die Feststellung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Vornahme der Überprüfung des Speichels gemäß § 5 Abs. 9a StVO und auf die Bedeutung des Ergebnisses dieser Überprüfung für den Betroffenen und

2. auf die Wirkungsweise, die Handhabung und die zweckmäßige Anwendung der Vortestgeräte

zu erstrecken.