Speichelvortestgeräteverordnung 2017 · Speichelvortestgeräteverordnung 2017
§ 3 Speichelvortestgeräteverordnung 2017Schulung
Die für die Ermächtigung erforderliche Schulung hat sich
1. auf die Feststellung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Vornahme der Überprüfung des Speichels gemäß § 5 Abs. 9a StVO und auf die Bedeutung des Ergebnisses dieser Überprüfung für den Betroffenen und
2. auf die Wirkungsweise, die Handhabung und die zweckmäßige Anwendung der Vortestgeräte
zu erstrecken.