§ 6 Praxiserfordernisse für VertragsbedienstEntfall der ergänzenden Lehramtsausbildung
Für fachpraktische Verwendungen an land- und forstwirtschaftlichen Schulen entfällt das Erfordernis einer ergänzenden Lehramtsausbildung gemäß § 38 Abs. 3 Z 3 VBG.
Verweist auf
- Praxiserfordernisse für Vertragsbedienst Art. 38