§ 6 Praxiserfordernisse für VertragsbedienstEntfall der ergänzenden Lehramtsausbildung
Für fachpraktische Verwendungen an land- und forstwirtschaftlichen Schulen entfällt das Erfordernis einer ergänzenden Lehramtsausbildung gemäß § 38 Abs. 3 Z 3 VBG.
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- Praxiserfordernisse für Vertragsbedienst ст. 38