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VPB-V 2017 · Verantwortliche Personen im Bergbau 2017

§ 16 VPB-V 2017Einschlägige Lehranstalt – Bauangelegenheiten

1. Abschnitt Vorbildung

In KraftAmtlicher Text

Als Ausbildung an einer einschlägigen Lehranstalt gilt für Bergbaubetriebe mit überwiegend Bauangelegenheiten eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung an einer Höheren Technischen Lehranstalt einschließlich deren Sonderformen in der Fachrichtung Bautechnik oder Bauingenieurwesen.