VPB-V 2017 · Verantwortliche Personen im Bergbau 2017
§ 17 VPB-V 2017Einschlägige Lehranstalt – Maschinenbauangelegenheiten
1. Abschnitt Vorbildung
Als Ausbildung an einer einschlägigen Lehranstalt gilt für Bergbaubetriebe mit überwiegend Maschinenbauangelegenheiten eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung an einer Höheren Technischen Lehranstalt einschließlich deren Sonderformen in einer der folgenden Fachrichtungen:
1. Maschinenbau und Maschineningenieurwesen,
2. Mechatronik,
3. Werkstoffingenieurwesen und Werkstofftechnik,
4. Wirtschaftsingenieurwesen und Wirtschaftsingenieure.