VPB-V 2017 · Verantwortliche Personen im Bergbau 2017
§ 4 VPB-V 2017Verwendung der geschlechtsspezifischen Form
1. Hauptstück Allgemeines
Soweit in dieser Verordnung personenbezogene Begriffe verwendet werden, kommt ihnen keine geschlechtsspezifische Bedeutung zu. Sie sind bei der Anwendung auf bestimmte Personen in der jeweils geschlechtsspezifischen Form zu verwenden.