VPB-V 2017 · Verantwortliche Personen im Bergbau 2017
§ 46 VPB-V 2017Praktische Verwendung
2. Abschnitt Verantwortliche Markscheider
Die verantwortlichen Markscheider haben eine praktische Verwendung einschlägiger Art nachzuweisen. Für die Beurteilung der Einschlägigkeit gilt § 39 sinngemäß.