Vergabe von Studienabschluss-Stipendien · Vergabe von Studienabschluss-Stipendien
§ 0 Vergabe von Studienabschluss-Stipendien
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Vergabe von Studienabschluss-Stipendien
StF: BGBl. II Nr. 99/2017
Auf Grund des § 52b Abs. 2 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305/1992 , zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 54/2016 , wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
Verweist auf
- Vergabe von Studienabschluss-Stipendien Art. 52b