Vergabe von Studienabschluss-Stipendien · Vergabe von Studienabschluss-Stipendien
§ 1 Vergabe von Studienabschluss-StipendienZweck
Zur Förderung der Studienabschlussphase werden ordentlichen Studierenden, die an einer im § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 – StudFG, BGBl. Nr. 305/1992 , genannten Bildungseinrichtung studieren und sich in der Abschlussphase ihres Studiums befinden, nach Maßgabe des § 52b des Studienförderungsgesetzes sowie der folgenden Bestimmungen Studienabschluss-Stipendien gewährt.
Verweist auf
- Vergabe von Studienabschluss-Stipendien § 3
- Vergabe von Studienabschluss-Stipendien Art. 52b