Vergabe von Studienabschluss-Stipendien · Vergabe von Studienabschluss-Stipendien
§ 3 Vergabe von Studienabschluss-StipendienAufgabe der Berufstätigkeit
Voraussetzung für die Gewährung eines Studienabschluss-Stipendiums ist die Aufgabe jeder Berufstätigkeit ab dem Zeitpunkt der Zuerkennung. Unter Aufgabe der Berufstätigkeit ist auch eine Karenzierung zu verstehen.