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Vergabe von Studienabschluss-Stipendien · Vergabe von Studienabschluss-Stipendien

§ 3 Vergabe von Studienabschluss-StipendienAufgabe der Berufstätigkeit

In KraftAmtlicher Text

Voraussetzung für die Gewährung eines Studienabschluss-Stipendiums ist die Aufgabe jeder Berufstätigkeit ab dem Zeitpunkt der Zuerkennung. Unter Aufgabe der Berufstätigkeit ist auch eine Karenzierung zu verstehen.