Rechtsbibliotheek en dossieranalyse · Oostenrijk · België · Europese Unie
LAWxPERT Aanmelden Gratis account

Vergabe von Studienabschluss-Stipendien · Vergabe von Studienabschluss-Stipendien

§ 3 Vergabe von Studienabschluss-StipendienAufgabe der Berufstätigkeit

Van krachtOfficiële tekst

Voraussetzung für die Gewährung eines Studienabschluss-Stipendiums ist die Aufgabe jeder Berufstätigkeit ab dem Zeitpunkt der Zuerkennung. Unter Aufgabe der Berufstätigkeit ist auch eine Karenzierung zu verstehen.