FMaG 2016 · Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetz
§ 37 FMaG 2016Verweisungen
Achter Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen
Verweisungen in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze sind als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.