Abkommen über die finanzielle Kooperatio · Abkommen über die finanzielle Kooperation (Kosovo)
§ 0 Abkommen über die finanzielle Kooperatio
(Übersetzung)
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und der Regierung der Republik Kosovo vertreten durch den Minister für Finanzen über die finanzielle Kooperation
StF: BGBl. III Nr. 67/2017
Die Regierung der Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Finanzen, und die Regierung der Republik Kosovo, vertreten durch den Minister für Finanzen, nachstehend die „Vertragsparteien“ genannt, sind
– in dem Wunsch, die bestehenden engen und freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten weiter zu fördern,
– in dem Wunsch, die bestehende Zusammenarbeit im finanziellen Bereich weiter zu entwickeln, zu erweitern und zu vertiefen,
wie folgt übereingekommen:
Die Mitteilungen gemäß Art. 14 des Abkommens wurden am 12. Jänner bzw. 14. April 2017 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 14 mit 1. Mai 2017 in Kraft.