Abkommen über die finanzielle Kooperatio · Abkommen über die finanzielle Kooperation (Kosovo)
§ 10 Abkommen über die finanzielle Kooperatio
Artikel 10 – Steuern
Alle Zahlungen im Zusammenhang mit im Rahmen dieses Abkommens gewährten österreichischen konzessionellen Krediten sind von sämtlichen Steuern und Abgaben befreit.