§ 3d Verordnung Schulprogramm für landwirtschZeitpunkt Kostenanerkennung
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Das Datum der Einreichung des Genehmigungsantrags gemäß § 13 gilt als frühestmöglicher Zeitpunkt für die Kostenanerkennung.
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Das Datum der Einreichung des Genehmigungsantrags gemäß § 13 gilt als frühestmöglicher Zeitpunkt für die Kostenanerkennung.