Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

WTBG 2017 · Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017

§ 109 WTBG 2017Allgemeines

2. Abschnitt Erlöschen der Berechtigung

In KraftAmtlicher Text

Die Berechtigung zur selbständigen Ausübung eines Wirtschaftstreuhandberufes erlischt durch

1. Verzicht gemäß § 110 oder

2. Widerruf der öffentlichen Bestellung gemäß § 111 oder

3. Widerruf der Anerkennung gemäß § 112 oder

4. Tod oder

5. Auflösung der Gesellschaft.