WTBG 2017 · Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017
§ 113 WTBG 2017Streichung – Veröffentlichung
2. Abschnitt Erlöschen der Berechtigung
Auf Grund des Erlöschens der Berechtigung hat die Streichung aus dem Verzeichnis gemäß § 173 zu erfolgen.
WTBG 2017 · Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017
2. Abschnitt Erlöschen der Berechtigung
Auf Grund des Erlöschens der Berechtigung hat die Streichung aus dem Verzeichnis gemäß § 173 zu erfolgen.