WTBG 2017 · Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017
§ 26 WTBG 2017Unabhängigkeit
4. Abschnitt Prüfungsausschuss
Die Prüfungsausschüsse und die Mitglieder der Prüfungsausschüsse sind in Angelegenheiten des Prüfungswesens unabhängig und an keinen Auftrag gebunden.