Gegenseitige Vertretung im Verfahren zur · Gegenseitige Vertretung im Verfahren zur Erteilung von Visa (Slowenien) § 5 Gegenseitige Vertretung im Verfahren zurGebühren Artikel 5 In KraftAmtlicher Text Die Visumgebühren stehen der vertretenden Vertretungsbehörde zu. ← Vorherige · § 4 Inhalt § 6 · Nächste →