BVergG 2018 · Bundesvergabegesetz 2018
§ 364 BVergG 2018Aufbewahrungspflichten
2. Hauptstück Verpflichtungen nach Zuschlagserteilung und zivilrechtliche Bestimmungen
Der Auftraggeber hat den Vertrag für die Dauer seiner Laufzeit aufzubewahren.
BVergG 2018 · Bundesvergabegesetz 2018
2. Hauptstück Verpflichtungen nach Zuschlagserteilung und zivilrechtliche Bestimmungen
Der Auftraggeber hat den Vertrag für die Dauer seiner Laufzeit aufzubewahren.