AT · Protokoll zum Madrider Abkommen über die
Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken – Ausführungsordnung
Inhalt
- § 0
- Regel 1
- § 1 Kurzbezeichnungen
- Regel 2
- § 2 Mitteilung an das Internationale Büro
- Regel 3
- § 3 Vertretung vor dem Internationalen Büro
- Regel 4
- § 4 Berechnung der Fristen
- Entschuldigung für eine Verspätung bei der Einhaltung von Fristen
- § 5
- § 5a Regel 5 bis Weiterbehandlung
- Regel 6
- § 6 Sprachen
- Regel 7
- § 7 Notifikation bestimmter besonderer Erfordernisse
- Regel 8
- § 8 Mehrere Hinterleger
- Regel 9
- § 9 Erfordernisse bezüglich des internationalen Gesuchs
- Regel 10
- § 10 Gebühren für das internationale Gesuch
- Regel 11
- § 11 Andere als die Klassifikation oder die Angabe der Waren und Dienstleistungen betreffende Mängel
- Regel 12
- § 12 Mängel in Bezug auf die Klassifikation der Waren und Dienstleistungen
- Regel 13
- § 13 Mängel in Bezug auf die Angabe der Waren und Dienstleistungen
- Regel 14
- § 14 Eintragung der Marke im internationalen Register
- Regel 15
- § 15 Datum der internationalen Registrierung
- Regel 16
- § 16 Möglichkeit der Mitteilung über eine vorläufige Schutzverweigerung, die auf einen Widerspruch nach Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe c des Protokolls gestützt ist
- Regel 17
- § 17 Vorläufige Schutzverweigerung
- Regel 18
- § 18 Nicht vorschriftsmäßige Mitteilungen über die vorläufige Schutzverweigerung
- Regel 18 bis
- § 18a Interimstatus einer Marke in einer benannten Vertragspartei
- Regel 18ter
- § 18b Endgültige Entscheidung über den Status einer Marke in einer benannten Vertragspartei
- Regel 19
- § 19 Ungültigerklärungen in den benannten Vertragsparteien
- Regel 20
- § 20 Einschränkung des Verfügungsrechts des Inhabers
- Regel 20 bis
- § 20a Lizenzen
- § 21 Regel 21 Ersetzung einer nationalen oder regionalen Eintragung durch eine internationale Registrierung
- Regel 21 bis
- § 21a Andere Sachverhalte hinsichtlich der Inanspruchnahme des Zeitrangs
- § 22 Regel 22 Erlöschen der Wirkung des Basisgesuchs, der sich aus ihm ergebenden Eintragung oder der Basiseintragung
- Regel 23
- § 23 Teilung oder Zusammenführung von Basisgesuchen, von sich aus ihnen ergebenden Eintragungen oder von Basiseintragungen
- Regel 23 bis
- § 23a Durch das Internationale Büro übersandte Mitteilungen der Behörden der benannten Vertragsparteien
- Nachträgliche Benennungen; Änderungen
- § 24 Regel 24 Benennung im Anschluss an die internationale Registrierung
- Regel 25
- § 25 Antrag auf Eintragung
- Regel 26
- § 26 Mängel in den Anträgen auf Eintragung nach Regel 25
- Regel 27
- § 27 Eintragung und Mitteilung einer Änderung oder einer Löschung; Erklärung über die Unwirksamkeit einer Änderung des Inhabers oder einer Einschränkung
- Regel 27 bis
- § 27a Teilung einer internationalen Registrierung
- Regel 27 ter
- § 27b Zusammenführung internationaler Registrierungen
- Regel 28
- § 28 Berichtigungen im internationalen Register
- Regel 29
- § 29 Nichtamtliche Mitteilung über den Schutzablauf
- Regel 30
- § 30 Einzelheiten betreffend die Erneuerung
- Regel 31
- § 31 Eintragung der Erneuerung; Mitteilung und Bescheinigung
- Regel 32
- § 32 Blatt
- Regel 33
- § 33 Elektronische Datenbank
- Regel 34
- § 34 Gebührenbeträge und Zahlung der Gebühren
- Regel 35
- § 35 Währung, in der die Zahlungen zu entrichten sind
- Gebührenfreiheit
- § 36
- Regel 37
- § 37 Verteilung der Zusatz- und Ergänzungsgebühren
- Regel 38
- § 38 Gutschrift individueller Gebühren auf den Konten der betroffenen Vertragsparteien
- Verschiedenes
- § 39 Regel 39 Fortdauer der Wirkungen internationaler Registrierungen in bestimmten Nachfolgestaaten
- § 40 Regel 40 Inkrafttreten; Übergangsbestimmungen
- Regel 41
- § 41 Verwaltungsvorschriften