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Abkommen zwischen der Europäischen Union · Abkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten und der Republik Moldau über den gemeinsamen Luftverkehrsraum

§ 19 Abkommen zwischen der Europäischen UnionComputergesteuerte Buchungssysteme

ARTIKEL 19

In KraftAmtlicher Text

Vorbehaltlich der Übergangsbestimmungen in Anhang II handeln die Parteien im Einklang mit den Rechtsvorschriften für den Luftfahrtbereich, die in Teil H von Anhang III aufgeführt sind.