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Richtlinien über die Gewährung von Zusch · Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit für standortrelevante Unternehmen durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG)

§ 1 Richtlinien über die Gewährung von ZuschZuschüsse zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit für standortrelevante Unternehmen

In KraftAmtlicher Text

Die Gewährung von Zuschüssen zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit für standortrelevante Unternehmen durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH („COFAG“) haben den Richtlinien gemäß Anhang zu entsprechen.