GGBV-lof · Gefahrgutbeförderungsverordnung land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen
§ 4 GGBV-lofAllgemeine Sicherungsmaßnahmen
Bei Beförderungen gemäß § 3 sowie solchen, die nicht den §§ 2 oder 3 unterliegen, sind Maßnahmen zu treffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden der gefährlichen Güter verhindern.