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AllgStrSchV 2020 · Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020

§ 22 AllgStrSchV 2020Antragsunterlagen

4. Hauptstück Bauartzugelassene Geräte

In KraftAmtlicher Text

Einem Antrag auf Zulassung einer Bauart gemäß § 33 StrSchG 2020 sind Unterlagen beizulegen, aus denen folgende Informationen hervorgehen:

1. die beabsichtigte Verwendung des Gerätes;

2. detaillierte Beschreibung des Gerätes, einschließlich Planzeichnungen und strahlenschutzrelevanter Sicherheitseinrichtungen;

3. Funktionsweise;

4. technische und sonstige strahlenschutzrelevante Angaben zur Strahlenquelle;

5. Nachweis über die Einhaltung der Voraussetzungen gemäß § 21;

6. Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzung gemäß § 33 Abs. 3 Z 5 StrSchG 2020;

7. erforderlichenfalls Vorkehrungen zur Sicherstellung sowie Maßnahmen zur Kontrolle, dass jedes einzelne Gerät den Merkmalen der Bauart entspricht;

8. alle sonstigen für eine Beurteilung des Antrages erforderlichen Informationen.