AllgStrSchV 2020 · Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020
§ 22 AllgStrSchV 2020Antragsunterlagen
4. Hauptstück Bauartzugelassene Geräte
Einem Antrag auf Zulassung einer Bauart gemäß § 33 StrSchG 2020 sind Unterlagen beizulegen, aus denen folgende Informationen hervorgehen:
1. die beabsichtigte Verwendung des Gerätes;
2. detaillierte Beschreibung des Gerätes, einschließlich Planzeichnungen und strahlenschutzrelevanter Sicherheitseinrichtungen;
3. Funktionsweise;
4. technische und sonstige strahlenschutzrelevante Angaben zur Strahlenquelle;
5. Nachweis über die Einhaltung der Voraussetzungen gemäß § 21;
6. Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzung gemäß § 33 Abs. 3 Z 5 StrSchG 2020;
7. erforderlichenfalls Vorkehrungen zur Sicherstellung sowie Maßnahmen zur Kontrolle, dass jedes einzelne Gerät den Merkmalen der Bauart entspricht;
8. alle sonstigen für eine Beurteilung des Antrages erforderlichen Informationen.