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AllgStrSchV 2020 · Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020

§ 0 AllgStrSchV 2020

In KraftAmtlicher Text

Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über allgemeine Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren durch ionisierende Strahlung (Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020 – AllgStrSchV 2020)

StF: BGBl. II Nr. 339/2020 [CELEX-Nr.: 32009L0071 , 32011L0070 , 32013L0059 , 32014L0087 ]

Aufgrund der §§ 7 Abs. 1, 8 Abs. 1, 9, 14 Abs. 4, 15 Abs. 3 und 8, 23, 28, 32 Abs. 8, 36, 43, 46, 52, 53 Abs. 5, 54, 60, 66, 72, 73 Abs. 2, 82, 90, 137 sowie 145 Strahlenschutzgesetz 2020 – StrSchG 2020, BGBl. I Nr. 50/2020 , wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

Art / Paragraf

Gegenstand / Bezeichnung

1. Teil

Übergeordnete Bestimmungen

1. Hauptstück

Ziel, Geltungsbereich, Umsetzungshinweis und Begriffsbestimmungen

§ 1.

Ziel, Geltungsbereich

§ 2.

Umsetzungshinweis

§ 3.

Begriffsbestimmungen

2. Hauptstück

Dosisbegrenzung

§ 4.

Dosisgrenzwerte für die berufliche Exposition

§ 5.

Gesondert zugelassene Expositionen

§ 6.

Dosisgrenzwerte für die Exposition der Bevölkerung

2. Teil

Tätigkeiten

1. Hauptstück

Bewilligungs- und Meldebestimmungen

§ 7.

Ausnahmen von der Bewilligungspflicht

§ 8.

Ausnahmen von der Meldepflicht

§ 9.

Gemeinsame Bewilligungsverfahren

§ 10.

Antragsunterlagen

2. Hauptstück

Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Materialien

§ 11.

Betroffene Tätigkeitsbereiche

§ 12.

Verfahren zur Dosisabschätzung und Ermittlung der Aktivitätskonzentration

§ 13.

Aufgaben und Verpflichtungen der ermächtigten Überwachungsstellen gemäß § 129 StrSchG 2020

§ 14.

Aktivitätskonzentrationen, bei deren Überschreitung eine Abschätzung der Exposition der Bevölkerung zu veranlassen ist

§ 15.

Meldebestimmungen

§ 16.

Dosisbeschränkung für Expositionen durch Rückstände

§ 17.

Neuerliche Abschätzungen und Ermittlungen gemäß den §§ 24 bis 26 StrSchG 2020

§ 18.

Erheblich erhöhte Exposition im Sinne des § 27 StrSchG 2020

3. Hauptstück

Verbraucherprodukte

§ 19.

Antragsunterlagen

§ 20.

Höchstzulässige Dosisleistung

4. Hauptstück

Bauartzugelassene Geräte

§ 21.

Höchstzulässige Dosisleistungs- und Aktivitätswerte

§ 22.

Antragsunterlagen

§ 23.

Bauartschein

§ 24.

Meldepflichten der Inhaberin/des Inhabers einer Bauartzulassung

§ 25.

Meldepflichten der Verwenderin/des Verwenders eines bauartzugelassenen Gerätes

5. Hauptstück

Radioaktive Quellen

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

§ 26.

Geltungsbereich

§ 27.

Gefährliche radioaktive Quellen und hoch radioaktive umschlossene Quellen

§ 28.

Kennzeichnung von radioaktiven Quellen

§ 29.

Informationen über radioaktive Quellen

§ 30.

Maßnahmen zur Sicherung von radioaktiven Quellen

§ 31.

Abschirmung von Räumen und Funktionseinheiten

§ 32.

Lagerung von radioaktiven Quellen

§ 33.

Verbringung von umschlossenen radioaktiven Quellen in und aus Drittstaaten

§ 34.

Weitergabe von radioaktiven Quellen

2. Abschnitt

Umschlossene radioaktive Quellen

§ 35.

Meldepflichten

§ 36.

Dichtheitsprüfungen, undichte Quellen

§ 37.

Strahlenvorrichtungen

§ 38.

Betrieb von Strahlenvorrichtungen

§ 39.

Handhabung von umschlossenen radioaktiven Quellen

3. Abschnitt

Hoch radioaktive umschlossene Quellen

§ 40.

Allgemeine Bestimmungen

§ 41.

Kontrolle und Wartung von hoch radioaktiven umschlossenen Quellen

§ 42.

Aufzeichnungspflichten

4. Abschnitt

Offene radioaktive Stoffe

§ 43.

Aufzeichnungspflichten

§ 44.

Handhabung

§ 45.

Schutz gegen Kontamination und Inkorporation

§ 46.

Überprüfen auf Kontamination, Dekontaminierung

§ 47.

Erforderliche Arbeitsplatztype

§ 48.

Arbeitsplätze der Type C

§ 49.

Arbeitsplätze der Type B

§ 50.

Arbeitsplätze der Type A

6. Hauptstück

Strahlengeneratoren

1. Abschnitt

Nicht-medizinische Röntgeneinrichtungen

§ 51.

Allgemeine Bestimmungen

§ 52.

Anforderungen

§ 53.

Betriebsvorschriften

§ 54.

Bestimmungen für Vollschutzeinrichtungen

2. Abschnitt

Nicht-medizinische Teilchenbeschleuniger

§ 55.

Allgemeine Bestimmungen

§ 56.

Anforderungen

§ 57.

Betriebsvorschriften

7. Hauptstück

Forschungsreaktoren

§ 58.

Betriebsorganisation

§ 59.

Betriebsvorschriften

§ 60.

Managementsystem, Maßnahmen zur Förderung und Verbesserung der Sicherheitskultur

§ 61.

Sicherheitsbericht, anlageninterner Notfallplan, Notfallübungen

§ 62.

Periodische Sicherheitsüberprüfungen

§ 63.

Aus- und Fortbildung von Reaktorpersonal

§ 64.

Informationspflichten

§ 65.

Stilllegungskonzept, finanzielle Vorsorge für die Stilllegung

§ 66.

Aufzeichnungs- und Meldepflichten

8. Hauptstück

Entsorgungsanlagen

§ 67.

Allgemeine Bestimmungen zur sicheren Handhabung von radioaktiven Abfällen

§ 68.

Betriebsorganisation und Betriebsvorschriften

§ 69.

Integriertes Managementsystem, Maßnahmen zur Förderung und Verbesserung der Sicherheitskultur

§ 70.

Sicherheitsbericht, anlageninterner Notfallplan, Notfallübungen

§ 71.

Aus- und Fortbildung des Personals

§ 72.

Informationspflichten

§ 73.

Stilllegungskonzept

§ 74.

Aufzeichnungs- und Meldepflichten

§ 75.

Elektronische Datenbank und Betriebsbericht

§ 76.

Weiterverwendung von radioaktiven Materialien, Beseitigung als konventioneller Abfall

9. Hauptstück

Schutz von Einzelpersonen der Bevölkerung bei Tätigkeiten unter normalen Bedingungen

§ 77.

Ableitungen

10. Hauptstück

Notfallvorsorge bei Tätigkeiten

§ 78.

Sicherheitsanalyse, Notfallplan, Notfallübungen

11. Hauptstück

Strahlenschutzbeauftragte

§ 79.

Ausbildung im medizinischen Bereich

§ 80.

Ausbildung im nicht-medizinischen Bereich

§ 81.

Ausbildung im Bereich von Forschungsreaktoren oder Entsorgungsanlagen

§ 82.

Fortbildung

§ 83.

Abweichungen von den Ausbildungserfordernissen

12. Hauptstück

Maßnahmen zum Schutz von Arbeitskräften und Einzelpersonen der Bevölkerung

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

§ 84.

Allgemeine Maßnahmen zum Schutz von Arbeitskräften

§ 85.

Strahlenschutzunterweisungen

§ 86.

Arbeitsanweisungen

§ 87.

Strahlenschutzmittel

§ 88.

Kategorien strahlenexponierter Arbeitskräfte

2. Abschnitt

Ärztliche Untersuchungen

§ 89.

Eignungsuntersuchung

§ 90.

Kontrolluntersuchung

§ 91.

Sofortuntersuchung

§ 92.

Ärztliches Zeugnis

§ 93.

Verrechnung der Kosten

§ 94.

Pflichten der Bewilligungsinhaberin/des Bewilligungsinhabers und der Genehmigungsinhaberin/des Genehmigungsinhabers

§ 95.

Aufzeichnungen über ärztliche Untersuchungen

§ 96.

Aus- und Fortbildungen für Ärztinnen/Ärzte, die ärztliche Untersuchungen durchführen

3. Abschnitt

Dosisermittlung

§ 97.

Pflichten der Bewilligungsinhaberin/des Bewilligungsinhabers und der Genehmigungsinhaberin/des Genehmigungsinhabers

§ 98.

Ermittlung der externen Dosis

§ 99.

Ermittlung der internen Exposition

§ 100.

Ausnahme von der individuellen Dosisermittlung

§ 101.

Ermittlung der Dosis bei unfallbedingter Exposition

§ 102.

Ergebnisse der Dosisermittlung

§ 103.

Festlegung einer Ersatzdosis oder Bestätigung der Dosis

4. Abschnitt

Kontroll- und Überwachungsbereiche

§ 104.

Kriterien für Kontroll- und Überwachungsbereiche

§ 105.

Anforderungen an Kontroll- und Überwachungsbereiche

§ 106.

Zutritt von Personen, die keine strahlenexponierten Arbeitskräfte sind, zu Kontroll- und Überwachungsbereichen

§ 107.

Radiologische Überwachung der Arbeitsplätze

§ 108.

Strahlenanwendungsräume

13. Hauptstück

Schutz von strahlenexponierten Arbeitskräften bei der Beförderung von radioaktiven Materialien

§ 109.

Dosisermittlung und ärztliche Untersuchungen

14. Hauptstück

Freigabe von radioaktiven Materialien aus der regulatorischen Kontrolle

§ 110.

Bewilligungsbestimmungen

§ 111.

Voraussetzung für die Erteilung einer Freigabebewilligung

§ 112.

Vorschriften für die Inhaberin/den Inhaber einer Freigabebewilligung

§ 113.

Freigabe von Rückständen aus meldepflichtigen Tätigkeiten

§ 114.

Freigabe von Amts wegen

§ 115.

Entsorgung von Rückständen als radioaktiver Abfall

15. Hauptstück

Sammlung und temporäre Lagerung von radioaktiven Abfällen

§ 116.

Sammlung und temporäre Lagerung von radioaktiven Abfällen

3. Teil

Sonstige geplante Expositionssituationen

1. Hauptstück

Externe Arbeitskräfte

§ 117.

Pflichten der Bewilligungsinhaberin/des Bewilligungsinhabers und der Genehmigungsinhaberin/des Genehmigungsinhabers

§ 118.

Führen von Strahlenschutzpässen

2. Hauptstück

Berufliche Exposition des fliegenden Personals durch kosmische Strahlung

§ 119.

Dosisabschätzung für das fliegende Personal

§ 120.

Dosisermittlung für das fliegende Personal

§ 121.

Information des fliegenden Personals

§ 122.

Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

4. Teil

Bestehende Expositionssituationen

§ 123.

Referenzwert für die Exposition durch Gammastrahlung aus Bauprodukten

5. Teil

Expositionssituationsübergreifende Bestimmungen

1. Hauptstück

Strahlenschutzpass

§ 124.

Administration von Strahlenschutzpässen

2. Hauptstück

Abgabe von radioaktiven Abfällen zur Entsorgung

§ 125.

Abgabe von radioaktiven Abfällen zur Entsorgung

6. Teil

Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 126.

Verweisungen

§ 127.

Übergangsbestimmungen

§ 128.

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1

Freigrenzen und Freigabewerte

Anlage 2

Ableitung von radioaktiven Stoffen

Anlage 3

Betroffene Tätigkeitsbereiche

Anlage 4

Verfahren zur Dosisabschätzung und Ermittlung der Aktivitätskonzentration gemäß den §§ 24 bis 26 StrSchG 2020

Anlage 5

Aktivitätswerte zur Definition von gefährlichen radioaktiven Quellen und hoch radioaktiven umschlossenen Quellen

Anlage 6

Kennzeichnung von Kontroll- und Überwachungsbereichen sowie radioaktiven Quellen

Anlage 7

Ortsdosisleistungswerte zur Berechnung der erforderlichen Abschirmung

Anlage 8

Angaben zu hoch radioaktiven umschlossenen Quellen

Anlage 9

Arbeitsplatztypen für Tätigkeiten mit offenen radioaktiven Stoffen

Anlage 10

Inhalte des Sicherheitsberichtes für Forschungsreaktoren

Anlage 11

Inhalte von Notfallplänen

Anlage 12

Thematische Bereiche einer periodischen Sicherheitsüberprüfung von Forschungsreaktoren

Anlage 13

Ausbildung im Bereich nukleare Sicherheit

Anlage 14

Inhalte von Stilllegungskonzepten

Anlage 15

Inhalte des Sicherheitsberichtes für Entsorgungsanlagen

Anlage 16

Ausbildung für Tätigkeiten in Entsorgungsanlagen

Anlage 17

Thematische Bereiche von Sicherheitsanalysen für Tätigkeiten

Anlage 18

Strahlenschutzausbildungen

Anlage 19

Angaben zur Dosisermittlung und zu den ärztlichen Untersuchungen

Anlage 20

Ausbildung für Ärztinnen/Ärzte zur Durchführung von ärztlichen Untersuchungen

Anlage 21

Begriffsbestimmungen, Strahlungs- und Gewebewichtungsfaktoren, operationelle Größen und Festlegungen zur Dosisermittlung

Anlage 22

Festlegungen für die routinemäßige Inkorporationsüberwachung

Anlage 23

Dosisabschätzung für das fliegende Personal

Anlage 24

Dosisermittlung für das fliegende Personal