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AllgStrSchV 2020 · Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020

§ 9 AllgStrSchV 2020Gemeinsame Bewilligungsverfahren

1. Hauptstück Bewilligungs- und Meldebestimmungen

In KraftAmtlicher Text

Für Röntgeneinrichtungen mit einer Nennspannung von bis zu 100 Kilovolt kann ein zweistufiges Bewilligungsverfahren in einem gemeinsamen Verfahren abgehandelt werden, sofern die erforderlichen bautechnischen Strahlenschutzmaßnahmen vorhanden sind.