AllgStrSchV 2020 · Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020
§ 9 AllgStrSchV 2020Gemeinsame Bewilligungsverfahren
1. Hauptstück Bewilligungs- und Meldebestimmungen
Für Röntgeneinrichtungen mit einer Nennspannung von bis zu 100 Kilovolt kann ein zweistufiges Bewilligungsverfahren in einem gemeinsamen Verfahren abgehandelt werden, sofern die erforderlichen bautechnischen Strahlenschutzmaßnahmen vorhanden sind.