AllgStrSchV 2020 · Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020
§ 114 AllgStrSchV 2020Freigabe von Amts wegen
14. Hauptstück Freigabe von radioaktiven Materialien aus der regulatorischen Kontrolle
Eine Freigabe hat von Amts wegen zu erfolgen, sofern dies aus Gründen des Strahlenschutzes erforderlich ist.