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IntV 2020 · Interventionsverordnung 2020

§ 12 IntV 2020Referenzwerte

3. Teil Interventionen in einer bestehenden Expositionssituation

In KraftAmtlicher Text

Der Referenzwert für die Exposition von Personen in einer bestehenden Expositionssituation beträgt

1. nach einem radiologischen Notfall 20 Millisievert effektive Dosis pro Jahr;

2. aufgrund von kontaminierten Waren oder radioaktiven Altlasten ein Millisievert effektive Dosis pro Jahr.