Abkommen zwischen der Österreichischen B · Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Slowenien über die Inkraftsetzung von neuen Grenzdokumenten für die Grenzabschnitte I bis VII der gemeinsamen Staatsgrenze § 8 Abkommen zwischen der Österreichischen B Artikel 8 In KraftAmtlicher Text Die in den Artikel 1 bis 7 angeführten Anlagen bilden einen Bestandteil dieses Abkommens. ← Vorherige · § 7 Inhalt § 9 · Nächste →