DAC-Verordnung „Ruster Ausbruch“ · DAC-Verordnung „Ruster Ausbruch“
§ 3 DAC-Verordnung „Ruster Ausbruch“
Wein mit der Verkehrsbezeichnung „Ruster Ausbruch DAC“ ist in der Freistadt Rust herzustellen und abzufüllen.
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Wein mit der Verkehrsbezeichnung „Ruster Ausbruch DAC“ ist in der Freistadt Rust herzustellen und abzufüllen.