ZT-WO 2022 · Ziviltechnikerkammer-Wahlordnung 2022
§ 16 ZT-WO 2022Nachrücken der Ersatzmitglieder
1. Abschnitt Wahl in den Sektionsvorstand der Länderkammer sowie in die Bundessektionen
Wenn ein Mandat erledigt ist, rückt das an erster Stelle gewählte Ersatzmitglied desselben Wahlvorschlages, in der Sektion Ingenieurkonsulenten unter Bedachtnahme auf das Fachgebiet (§ 52 Abs. 2 ZTG 2019), nach.
Verweist auf
- ZT-WO 2022 Art. 52