IWG 2022 · Informationsweiterverwendungsgesetz 2022
§ 19 IWG 2022Sprachliche Gleichbehandlung
V. Abschnitt römisch fünf. Abschnitt Schlussbestimmungen
Soweit in diesem Bundesgesetz personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.