Beginn und Durchführung des automationsu · Beginn und Durchführung des automationsunterstützten Datenverkehrs mit dem Datenverbund der Universitäten und Hochschulen § 2 Beginn und Durchführung des automationsuBeginn des automationsunterstützten Datenverkehrs In KraftAmtlicher Text Der automationsunterstützte Datenverkehr ist ab 26. August 2022 aufzunehmen. ← Vorherige · § 1 Inhalt § 3 · Nächste →