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Frauenförderungsplan BMK · Frauenförderungsplan BMK

§ 21 Frauenförderungsplan BMKKinderbetreuungseinrichtungen

3. Abschnitt Organisatorische Maßnahmen

In KraftAmtlicher Text

Zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind Kooperationsmöglichkeiten mit Kinderbetreuungseinrichtungen in der Nähe der Dienststelle zu erheben und zu prüfen. Die Ergebnisse der Erhebung sind den Bediensteten zur Verfügung zu stellen.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2025-03-01