Frauenförderungsplan BMK · Frauenförderungsplan BMK
§ 21 Frauenförderungsplan BMKKinderbetreuungseinrichtungen
3. Abschnitt Organisatorische Maßnahmen
Zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind Kooperationsmöglichkeiten mit Kinderbetreuungseinrichtungen in der Nähe der Dienststelle zu erheben und zu prüfen. Die Ergebnisse der Erhebung sind den Bediensteten zur Verfügung zu stellen.
История изменений
- In Kraft seit 2025-03-01