§ 0 Festsetzung eines Zuschlags zu den im No
Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Festsetzung eines Zuschlags zu den im Notariatstarifgesetz angeführten festen Gebührenbeträgen
StF: BGBl. II Nr. 218/2010
Auf Grund des § 35 des Notariatstarifgesetzes, BGBl. Nr. 576/1973 , zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 141/2009 , wird im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrats verordnet:
Verweist auf
- Festsetzung eines Zuschlags zu den im No Art. 35