§ 2 Festsetzung eines Zuschlags zu den im No
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. August 2010 in Kraft.
(2) Sie ist auf Tätigkeiten der Notare anzuwenden, die nach dem 31. Juli 2010 bewirkt werden.
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. August 2010 in Kraft.
(2) Sie ist auf Tätigkeiten der Notare anzuwenden, die nach dem 31. Juli 2010 bewirkt werden.