AT · SeilGV
Seilbahn-Generalrevisionsverordnung
Inhalt
- § 0
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Aufgaben und Umfang
- 2. Abschnitt Verfahren
- § 4 Fälligkeit
- § 5 Durchführung
- § 6 Einreichung
- 3. Abschnitt Anforderungen an die Erstellenden der Gutachten für die Einreichung
- § 7 Allgemeine Anforderungen
- § 8 Besondere Anforderungen an die Erstellenden der Gutachten für die Fachbereiche Seilbahntechnik sowie Elektro- und Sicherungstechnik Besondere Anforderungen an die Erstellenden der Gutachten für die Fachbereiche, Seilbahntechnik sowie Elektro- und Sicherungstechnik
- § 9 Verzeichnis der Erstellenden der Gutachten gemäß § 8 Verzeichnis der Erstellenden der Gutachten gemäß Paragraph 8
- § 10 Besondere Anforderungen an die Erstellenden der Gutachten für den Fachbereich Brandschutz Besondere Anforderungen an die Erstellenden der Gutachten für den Fachbereich, Brandschutz
- § 11 Besondere Anforderungen an die Erstellenden der Gutachten für den Fachbereich ArbeitnehmerInnenschutz Besondere Anforderungen an die Erstellenden der Gutachten für den Fachbereich, ArbeitnehmerInnenschutz
- § 12 Besondere Anforderungen an die Erstellenden der Gutachten für den Fachbereich Hochbau Besondere Anforderungen an die Erstellenden der Gutachten für den Fachbereich, Hochbau
- § 13 Besondere Anforderungen an die Erstellenden der Gutachten für den Fachbereich Geologie/Geotechnik Besondere Anforderungen an die Erstellenden der Gutachten für den Fachbereich , Geologie/Geotechnik
- § 14 Besondere Anforderungen an die Erstellenden der Gutachten für den Fachbereich Naturgefahren (zB Lawinen-, Wildbach- und Erosionsgefahren) Besondere Anforderungen an die Erstellenden der Gutachten für den Fachbereich , Naturgefahren (zB Lawinen-, Wildbach- und Erosionsgefahren)
- § 15 Besondere Anforderungen an die Erstellenden der Gutachten für weitere von der Generalrevision betroffenen Fachbereiche
- 4. Abschnitt Schlussbestimmungen
- § 16 Anhängige Verfahren gemäß § 28 SeilbG 2003 in der Fassung vor Inkrafttreten dieser Verordnung Anhängige Verfahren gemäß Paragraph 28, SeilbG 2003 in der Fassung vor Inkrafttreten dieser Verordnung
- § 17 Zugänglichkeit von Regelwerken und Nachweisverfahren
- § 18 Verweisungen
- § 19 Inkrafttreten