MFPGebV 2025 · Militärflugplatz-Gebührenverordnung 2025
§ 2 MFPGebV 2025Militärflugplatz Aigen/Ennstal
(1) Für die Benützung des Militärflugplatzes Aigen/Ennstal sind zu entrichten
1. eine Landegebühr in folgender Höhe:
bis 1 000 kg
4,70 €
bis 1 500 kg
9,90 €
über 1 500 kg
16,50 €
2. eine Flugleitungsan- und -abfluggebühr in der Höhe von 11,40 €,
3. eine Parkgebühr von 11,40 € pro Tag und
4. eine Hangarierungsgebühr von 13,80 € pro Tag.
(2) Für Segelflugzeuge gilt Abs. 1 mit folgenden Maßgaben:
1. Die Landegebühr beträgt einheitlich 2,40 €.
2. Eine Flugleitungsan- und -abfluggebühr ist nicht zu entrichten.
(3) Die Parkgebühr und die Hangarierungsgebühr fallen jeweils mit dem Abstellen des in Frage kommenden Luftfahrzeuges über Nacht an.