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MFPGebV 2025 · Militärflugplatz-Gebührenverordnung 2025

§ 2 MFPGebV 2025Militärflugplatz Aigen/Ennstal

In KraftAmtlicher Text

(1) Für die Benützung des Militärflugplatzes Aigen/Ennstal sind zu entrichten

1. eine Landegebühr in folgender Höhe:

bis 1 000 kg

4,70 €

bis 1 500 kg

9,90 €

über 1 500 kg

16,50 €

2. eine Flugleitungsan- und -abfluggebühr in der Höhe von 11,40 €,

3. eine Parkgebühr von 11,40 € pro Tag und

4. eine Hangarierungsgebühr von 13,80 € pro Tag.

(2) Für Segelflugzeuge gilt Abs. 1 mit folgenden Maßgaben:

1. Die Landegebühr beträgt einheitlich 2,40 €.

2. Eine Flugleitungsan- und -abfluggebühr ist nicht zu entrichten.

(3) Die Parkgebühr und die Hangarierungsgebühr fallen jeweils mit dem Abstellen des in Frage kommenden Luftfahrzeuges über Nacht an.