MFPGebV 2025 · Militärflugplatz-Gebührenverordnung 2025
§ 3 MFPGebV 2025Militärflugplatz Wr. Neustadt/West
(1) Für die Benützung des Militärflugplatzes Wr. Neustadt/West sind zu entrichten
1. eine Landegebühr in folgender Höhe:
bis 1 000 kg
4,70 €
bis 1 500 kg
9,90 €
über 1 500 kg
16,50 €
2. eine Flugleitungsan- und -abfluggebühr in der Höhe von 11,40 € und
3. eine Parkgebühr von 11,40 € pro Tag.
(2) Für Segelflugzeuge ist § 2 Abs. 2 anzuwenden.
(3) Die Parkgebühr fällt jeweils mit dem Abstellen des in Frage kommenden Luftfahrzeuges über Nacht an.