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MFPGebV 2025 · Militärflugplatz-Gebührenverordnung 2025

§ 3 MFPGebV 2025Militärflugplatz Wr. Neustadt/West

In KraftAmtlicher Text

(1) Für die Benützung des Militärflugplatzes Wr. Neustadt/West sind zu entrichten

1. eine Landegebühr in folgender Höhe:

bis 1 000 kg

4,70 €

bis 1 500 kg

9,90 €

über 1 500 kg

16,50 €

2. eine Flugleitungsan- und -abfluggebühr in der Höhe von 11,40 € und

3. eine Parkgebühr von 11,40 € pro Tag.

(2) Für Segelflugzeuge ist § 2 Abs. 2 anzuwenden.

(3) Die Parkgebühr fällt jeweils mit dem Abstellen des in Frage kommenden Luftfahrzeuges über Nacht an.