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Abkommen über die Visumfreiheit für Inha · Abkommen über die Visumfreiheit für Inhaber von Diplomatenpässen (Kasachstan)

§ 2 Abkommen über die Visumfreiheit für InhaEinreise- und Ausreisebedingungen

Artikel 2

In KraftAmtlicher Text

Inhaber eines gültigen diplomatischen Passes der Republik Kasachstan und der Republik Österreich können an jedem von den zuständigen Einwanderungsbehörden genehmigten Ort in das Gebiet des anderen Staates einreisen und es verlassen, ohne Einschränkungen, außer solchen, die in den Bestimmungen über Sicherheit, Migration, Zoll, Gesundheit oder andere rechtlich anwendbare Vorschriften für Inhaber solcher gültigen Pässe vorgesehen sind.